Funktionstraining


Laut Kapitel 3 der Rahmenvereinbarung der BAR umfasst  Funktionstraining "bewegungstherapeutische Übungen, die in der Gruppe unter fachkundiger Leitung vor allem durch Physiotherapeuten/-innen/Kranken- gymnasten/-innen/Ergotherapeuten/-innen im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Das gemeinsame Üben in festen Gruppen ist Voraussetzung, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfah- rungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistung zu stärken. Neben den bewegungstherapeutischen Übungen können Gelenkschutzmaßnahmen und die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen und von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens Bestandteil des Funktionstrainings sein."
Wie beim Rehabilitationssport besteht auch beim Funktionstraining das langfristige Ziel , den betroffenen Menschen dauerhaft in die Gesellschaft und das Arbeitsleben (wieder)einzugliedern.
Funktionstraining wird ärztlich verordnet (siehe oben Musterverordnung für Rehabilitationssport und Funktionstraining) und von der gesetzlichen Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung über 12 bis maximal 24 Monate bezahlt.
Genauere Informationen kann man  der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport entnehmen, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation BAR erstellt wurde:

https://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvereinbarung_Rehasport.pdf